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   BFH, 18.01.1990 - V R 10/85   

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https://dejure.org/1990,8597
BFH, 18.01.1990 - V R 10/85 (https://dejure.org/1990,8597)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1990 - V R 10/85 (https://dejure.org/1990,8597)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - V R 10/85 (https://dejure.org/1990,8597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.06.1988 - II R 258/85

    Einheitlicher Vertrag über den Erwerb eines bebauten Grundstücks, wenn nach dem

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - V R 10/85
    Die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs im Sinn des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1940/1983 erfaßt das jeweilige Grundstück in dem Zustand, in dem es von den Beteiligten zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wird - z. B. bebaut oder unbebaut - (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1988 II R 258/85, BFHE 154, 149, BStBl II 1988, 898, mit Nachweisen).

    Gegenleistung, von deren Wert die Grunderwerbsteuer berechnet wird, sind diese sonstigen Leistungen, weil sie vom Käufer als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks in geräumtem Zustand gewährt wurden (vgl.. BFHE 154, 149, BStBl II 1988, 898).

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 65/70

    Bemessung der Entschädigung für Folgeschäden einer Enteignung

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - V R 10/85
    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im sog. Gärtnerei-Urteil vom 8. Februar 1971 III ZR 65/70 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1971, 1176) ausgeführt, Entschädigungen für den Substanzverlust und für sonstige Vermögensnachteile (z. B. Erwerbsverluste) bildeten eine einheitliche Entschädigung.
  • BFH, 10.02.1972 - V R 119/68

    Entschädigungen für Folgewirkungen nach § 96 BBauG sind kein Schadensersatz,

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - V R 10/85
    Daß sog. "Entschädigungen" für Grundstücksübertragung im Rahmen von Betriebsverlagerungen umsatzsteuerrechtlich Entgelt für steuerbare Leistungen und nicht Schadensersatz sind, hat der BFH bereits mehrfach entschieden (vgl. Urteile vom 10. Februar 1972 V R 119/68, BFHE 105, 75, BStBl II 1972, 403, und vom 27. Juli 1988 X R 52/81, BFHE 155, 187, BStBl II 1989, 65).
  • BFH, 30.10.1986 - V B 44/86

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - V R 10/85
    Abbruchleistungen sind bei vereinbarter Lieferung eines Grundstücks im unbebauten Zustand ebensowenig gesondert zu erfassen wie Bauleistungen im Fall der Verpflichtung zur Verschaffung eines bebauten Grundstücks (vgl. insoweit Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 1986 V B 44/86, BFHE 148, 80, BStBl II 1987, 145).
  • BFH, 27.07.1988 - X R 52/81

    1. Steuerfreiheit einer Grundstücksveräußerung gegen Entschädigung für

    Auszug aus BFH, 18.01.1990 - V R 10/85
    Daß sog. "Entschädigungen" für Grundstücksübertragung im Rahmen von Betriebsverlagerungen umsatzsteuerrechtlich Entgelt für steuerbare Leistungen und nicht Schadensersatz sind, hat der BFH bereits mehrfach entschieden (vgl. Urteile vom 10. Februar 1972 V R 119/68, BFHE 105, 75, BStBl II 1972, 403, und vom 27. Juli 1988 X R 52/81, BFHE 155, 187, BStBl II 1989, 65).
  • BFH, 24.06.1992 - V R 60/88

    Umsatzsteuerfreie Leistung (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG

    Dieses Ergebnis, wonach die Entschädigung steuerfrei ist, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, wonach die Entschädigung für eine Betriebsverlagerung, die aufgrund einer Enteignung oder freiwilligen Veräußerung zur Vermeidung einer Enteignung des Betriebsgrundstücks gezahlt wird, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/1980 umsatzsteuerfrei ist (BFH-Urteile in BFHE 155, 187, BStBl II 1989, 65; vom 18. Januar 1990 V R 10/85, BFH/NV 1990, 536).

    Dies gilt auch bei der vorliegenden Fallgestaltung (vgl. im einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 1990, 536).

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